„Wie mir die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf meine Nachfrage hin mitteilt, gibt es im Bereich der Trettachzeile Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW). Um die „Schadstofffahne im Grundwasser“ weiter einzugrenzen, hat die Senatsumweltverwaltung dem/den Verantwortlichen gegenüber weitere Detailerkundungen angeordnet.

Aufgrund der vorhandenen Versiegelung stellen die Bodenbelastungen keine unmittelbare Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Das bezirkliche Gesundheitsamt wurde dennoch vorsorglich aufgefordert, Raumluftmessungen in vorhandenen Kellerräumen vorzunehmen, um auch hier eine Gefährdung auszuschließen.

Bei Baumaßnahmen, bei denen in das Grundwasser eingegriffen wird, muss man auf den direkt von der Grundwasserschadensfahne betroffenen Grundstücken mit erhöhten Anforderungen bzw. Einschränkungen rechnen. Aufgrund der Belastungen wäre eine Nutzung des Grundwassers durch private Brunnen nicht erlaubnisfähig.“

V.i.S.d.P.: Jörg Stroedter, MdA