„Die Corona Zuschüsse des Landes Berlin haben insbesondere kleinen Unternehmen sehr geholfen, drohende Existenzkrisen und Notlagen abzuwenden, bzw. abzufedern.
In einem beispiellosen Tempo hat die Investitionsbank Berlin (IBB) frühzeitig Kleinstunternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern öffentliche Zuschüsse zur Überwindung der Corona-Notlage ausgezahlt. Das Antragsverfahren war unbürokratisch, und viele Antragssteller haben sich schnell über den Eingang des Geldes auf ihren Konten freuen können. Dafür gebührt der IBB unser aller Dank.
Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und Soloselbständige konnten bis zum 1.4.2020 zusätzlich zum Bundesbetriebsausgabenzuschuss von 9.000 €, den Berliner Landeszuschuss von 5.000 € für die Finanzierung von Engpässen und Lebenshaltungskosten beantragen. Dieses niedrigschwellige Angebot zur Absicherung der Existenz von Kleinstunternehmen hat sich aus meiner Sicht bewährt.
Deshalb erwarte ich, dass die rund 40.000 Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern und Soloselbstständigen, die seit dem 1. April nur noch die Zuschüsse des Bundes für Betriebsausgaben beantragen konnten, nun zusätzlich auch einen Antrag auf 5.000 € Zuschuss für Lebenshaltungskosten stellen können. Die entsprechenden Mittel müssen umgehend in den Berliner Landeshaushalt eingestellt werden.
Ich spreche mich außerdem dafür aus, in Berlin die Zuschussförderung für kleine und mittlere Betriebe so aufzustellen, wie es in Brandenburg schon der Fall ist. Dort können Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind, Anträge auf Zuschüsse stellen. So bekommen Unternehmen bis zu 5 Beschäftigen maximal 9.000 €, bis zu 15 Beschäftigen maximal 15.000 €, bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 € und Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten maximal 60.000 € als einmalige, nicht rückzahlbare freiwillige Leistung als Zuschuss.
Gerade kleine und mittlere Betriebe haben häufig keine Rücklagen, so dass kreditfinanzierte Soforthilfen keine Hilfe darstellen, sondern sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Unternehmen brauchen dringend nicht rückzahlbare Hilfen als Zuschuss, damit sie die Corona Zeit überleben können.
Über das Programm in Brandenburg hinaus, spreche ich mich auch für eine Förderung durch Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern aus. Wesentlich wird die Berliner Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen charakterisiert. Wir müssen alles dafür tun, damit diese Unternehmen weiter in Berlin ihrer Arbeit nachgehen können und sie nicht unter der Last der Corona-Notlage zusammenbrechen. Das sichert auch gute Arbeitsplätze in der Zukunft. Die zukünftigen Steuereinnahmen des Landes Berlin hängen maßgeblich davon ab, dass kleine und mittlere Betriebe die Corona Pandemie überleben. Ein Anstieg der Verschuldung des Landes Berlin ist in Krisenzeiten nicht das entscheidende Kriterium, sondern die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherheit der Arbeitsplätze.“
V.i.S.d.P.: Jörg Stroedter, MdA