„Die aktuell veröffentlichten Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen sprechen eine klare Sprache: Berlin ist überdurchschnittlich stark von den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. 25 Prozent der 40.000 neu gemeldeten Arbeitslosen in Deutschland stammen aus Berlin. In Berlin ist mit einem Plus von 37,2 Prozent die Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich stärker gestiegen als in den meisten anderen Bundesländern. Wirtschaftshilfen für Berliner Unternehmen bis 250 Beschäftigte sind daher dringend erforderlich! Ich erwarte vom Senat, dass er seine Möglichkeiten nutzt und betroffenen Unternehmen rasch hilft!
Statt – wie üblich im Juni – einen Rückgang der Arbeitslosigkeit in Berlin zu beobachten, müssen wir erkennen, dass bei uns die Arbeitslosigkeit stärker zunimmt, als in anderen Standorten, und die Berliner Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, stehen weiterhin sehr stark unter Druck. Wir steuern in eine dramatische Wirtschaftskrise hinein!
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die bisherigen Anstrengungen des Senats, insbesondere die Corona-Zuschuss-Hilfen, nicht ausreichen.
Der von mir initiierte Beschluss der SPD-Fraktion zielt auf eine Ausweitung der Corona-Zuschussförderung in Berlin für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Die Dehoga, visit Berlin und die IHK haben eindringlich über den Einbruch des Umsatzes von Berliner Unternehmen berichtet. Die Insolvenzgefahr bleibt in vielen Branchen sehr hoch.
Die Berliner Unternehmen brauchen dringend so ein Zuschussprogramm. Insbesondere Betriebe mit 10 bis 250 Beschäftigten können bisher nur Kredite beantragen und die Hürden für diese Kredite sind für viele Unternehmen zu hoch. Öffentliche Zuschüsse helfen den unverschuldet in Not geratenen Unternehmen besser. Nicht rückzahlbare Zuschüsse geben den Unternehmen neue Spielräume, um ihre Zukunft abzusichern. Auch das geplante neue Bundesprogramm ist – was man bisher weiß – zu bürokratisch und zu kompliziert und steht den Unternehmen nicht schnell genug zur Verfügung.
Die IBB kann eine Auszahlung von Zuschüssen für Unternehmen von 10 bis 250 Beschäftigten nach Vorbild des Corona II Zuschusses abwickeln.“
V.i.S.d.P.: Jörg Stroedter, MdA