„Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat weiterhin ein großes Interesse an einer Widmung auch der kleineren Nebenstraßen als öffentliches Straßenland, um langfristig eine Lösung des Problems mit ihren Käufern zu erzielen, das teilen mir die Berliner Wasserbetriebe (BWB) aktuell auf meine Nachfrage mit. Gegenüber der BWB hat der Vorstand der BImA erstmalig eine Zusage avisiert, dass die BImA in einem ersten Schritt die öffentliche Widmung der Avenue Jean Mermoz mittragen würde, wenn es eine langfristige Perspektive für die verbleibenden Grundstücke gibt. Ende Januar gab es zur Fragestellung „Avenue Jean Mermoz als öffentliche gewidmete Straße“ einen Austausch mit den Eigentümern, der BImA und dem Bezirksamt. Auch Fragen zu Mindestanforderungen und Kosten wurden bilateral zwischen den Eigentümern und dem Bezirksamt erörtert.
Es wurde verabredet, in einem Ortstermin die Anforderungen und technischen Details des Bezirksamtes für die Nebenstraßen zu besprechen und den Eigentümern mitzuteilen. Hier hat das Bezirksamt seine Unterstützung zugesagt.
Weiterhin teilen mir die BWB mit, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Ende Januar 2021 in einer ersten Prüfung zu der Erkenntnis gelangt ist, dass er an den vorhandenen Leitungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung kein Eigentum habe.
Vielmehr zeige sich deutlich, dass die Gemeinschaft der Eigentümer, bedingt auch durch die verschiedenen eingetragenen Dienstbarkeiten, gemeinschaftlich Eigentümer an den Ver- und Entsorgungsleitungen sei. Dies habe zur Konsequenz, dass der Insolvenzverwalter hier im Verhältnis zu den Berliner Wasserbetrieben grundsätzlich keine vertragliche Bindung erkennen könne.
Um die weitere Ver- und Entsorgung sichern zu können entwickeln die Berliner Wasserbetriebe derzeit auf der Basis dieser Aussagen gemeinsam mit den Eigentümern ein Konzept zur zeitnahen Einzelverzählerung und damit auch Einzelabrechnung der einzelnen Immobilien. Gleichzeitig sind die BWB mit den Eigentümern im engen Austausch, um auch die Übergangsphase zwischen dem heutigen Zustand und der Einzelabrechnung regeln zu können. Die Eigentumsrechte an den Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungen in den Privatstraßen bleiben jedoch auch nach einer Einzelverzählerung unverändert. Nach neuer Erkenntnis also im gemeinsamen Eigentum der Gemeinschaft aller Eigentümer. Aktuell klären die BWB gemeinsam mit den Eigentümern Möglichkeiten zum Ausgleich der noch offenen Forderungen.
Ich freue mich, dass es jetzt wieder Bewegung in der Cité Guynemer gibt und Lösungen möglich erscheinen. Das wird auch Zeit!“
V.i.S.d.P.: Jörg Stroedter, MdA